Das Bistum Limburg steht wie alle anderen Institutionen in unserer Zeit in einer Situation des Umbruchs. In unserem Bistum wurden als Lösung für die aufgekommenen Probleme (Diversifizierung, Schwund an Gläubigen und geistlichen Berufungen und Kirchensteuermitteln u.a.m.) in den letzten Jahren Großpfarreien wie die unsere eingerichtet.
Dabei wurde deutlich, dass auch die darüber befindlichen Ebenen einer Transformation bedürfen – man hörte vielfach Klagen über die fehlende Serviceorientierung des Bischöflichen Ordinariates und die untaugliche (geringe) Größe einer Reihe von Bezirken (die sogenannte „Mittlere Ebene“). Hinzu kommt die Sorge um den (Macht-) Missbrauch, der durch die Bündelung von macht bei Einzelpersonen erleichtert wird.
Nach intensiver Beratung über ca. eineinhalb Jahre sieht die Lösung wie folgt aus:
- In aller Regel sollen alle wichtige Positionen außer der des Bischofs von Doppelspitzen besetzt werden.
- Das Bistum ist seit Anfang des Jahres in fünf Regionen aufgeteilt. Dies sind Frankfurt, Hochtaunus und Maintaunus, Wiesbaden mit dem Rheingau und dem Untertaunus, Limburg mit der nördlich gelegenen Diaspora um Wetzlar herum sowie der rheinlandpfälzische Teil des Bistums.
- Das Bischöfliche Ordinariat erhält Querschnittsbereiche (u.a. Personalmanagement und -einsatz) und Leistungsbereiche (u.a. Pastoral und Bildung)*. An dieser Aufteilung soll u.a. der dienende Charakter des Ordinariates deutlicher werden.
- Das Bistum wird seit 1.1.2023 hauptamtlicherseits vom sogenannten „Bistumsteam“ geleitet, dem neben dem Bischof insbesondere je eine Leitungsperson der fünf Bereiche im Ordinariat sowie der fünf Regionen angehören.
- Der Regionalsynodalrat (RSR) wählt in Zukunft die beiden Regionalleiter*innen und leitet mit diesen die Region, der Diözesansynodalrat (DSR) berät weiterhin den Bischof in allen wichtigen Fragen – hier hat der Bischof zugesagt, sich in allen Fragen, die nicht den Glauben berühren, an die Beschlüsse des DSR zu binden. Dies hat insbesondere bei der Umsetzung des Trafo-Prozesses seinen Niederschlag gefunden.
Noch stehen Fragen aus:
1. Wer genau soll den Regionalsynodalrat wählen, wer den DSR?
Sicher ist: Die Basis der Wahlberechtigten für den RSR wird in den vom Kirchenvolk gewählten (Pfarr-) Gemeinderäten zu finden sein.
2. Welche Einrichtungen werden welcher Ebene zugeordnet?
Hier sind beispielhaft die Religionspädagogischen Ämter und die Villa Gründergeist zu nennen, die nun zugeordnet werden müssen. Das Bistum hat sich zur Subsidiarität verpflichtet: Wo es vernünftig ist, sollen Einrichtungen auf der jeweils unteren Ebene angesiedelt werden.
Was heißt das für mich vor Ort?
Für in Frankfurt Wohnende ändert sich absehbar wenig. Für Menschen in synodalen Gremien wird es hier und da neue Ansprechpersonen und -ebenen geben, die vorzugsweise stärker in Frankfurt verortet sein werden als zuvor.
* Es entstehen die Leistungsbereiche „Pastoral und Bildung“, „Ressourcen und Infrastruktur“ und die Querschnittsbereiche „Strategie und Entwicklung“, „Personalmanagement und -einsatz“ sowie „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“. Hinzu kommen der Stabsbereich „Aufsicht und Recht“ und das Diözesansynodalamt.
(Andreas Feldmar)